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Allgemeine Geschäftsbedingungen Podcast-Festival RefLab

Das RefLab als Projekt der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich wird im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichnet.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Festivalbesucher:innen des Podcast-Festivals der Veranstalterin.

1. Allgemeine Bestimmungen

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Festivalbesucher:in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalterin.
Der Kaufvertrag für die Eintrittskarte zwischen der Veranstalterin und dem/der Festivalbesucher:in kommt mit dem gültigen Abschluss auf «Eventfrog» zu Stande.
Das Ticket erhält seine Gültigkeit mit der erfolgten Bezahlung gemäss den Bedingungen von Eventfrog.

2. Zugang zum Festivalort

2.1. Sicherheit

  • Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Für Festivalbesucher:innen gelten die für die jeweilige Kategorie auf der Webseite der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten.
  • Der Ordnungsdienst der Veranstalterin kann an sämtlichen offiziellen Eingängen und beim Festivalort während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durchführen.
  • Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann einen wichtigen Grund darstellen.
  • Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.

2.2. Eintritt

  • Die Eintrittskarte muss bei Eventfrog gekauft werden. Vor Ort sind nur wenige Eintritte bei der Abendkasse verfügbar.
  • Verlorene Eintrittskarten werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

2.3. Weiterverkauf von Eintrittskarten

  • Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann für den Zweck des Weiterverkaufs erworbene Tickets sperren und für ungültig erklären.

3. Haftung

  • Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Körper- und Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten zugefügt werden. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.
  • Die Veranstalterin kann für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht haftbar gemacht werden.

4. Rücktritt durch Festivalbesucher:in

  • Es besteht kein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.
  • Ausgenommen ist die Rückerstattung des Verkaufspreises bei einer Einlassverweigerung aus wichtigem Grund gemäss vorstehender Ziffer 2.1 sowie gemäss Ziff. 5 untenstehend.
  • Der Abschluss einer Annullationsversicherung auf den Kauf von Eintrittskarten wird empfohlen.

5. Absage / Verschiebung / Unterbruch oder Abbruch

  • Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder unterbrochen, den die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, wie insbesondere höhere Gewalt (z.B. schwere Unwetter oder Umweltkatastrophen, Unruhen, Streiks, Krieg, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien oder Pandemien, behördliche Anordnungen oder Verbote), ist das Recht der Festivalbesucher:innen auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte ausgeschlossen.
  • Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird die Veranstalterin darum bemüht sein, die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachzuholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Der Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

6. Einwilligung Fotos/Videos

Die Festivalbesucher:innen willigen ein, dass Fotos und Videoaufnahmen durch von der Veranstalterin beauftragte Fotograf:innen und Medienschaffende für die Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalterin verwendet werden dürfen.

7. Datenschutz

Bei der Anmeldung werden folgende Personendaten erhoben: Name, Vorname, Adresse, E- Mail-Adresse und Telefonnummer. Dazu können je nach Bedarf spezifische zusätzliche Daten erhoben werden. Die von Festivalbesucher:innen bei der Anmeldung gemachten Angaben werden vertraulich behandelt und nur zur Organisation und Evaluation des Festivals verwendet. Mit Ausnahme der für die Durchführung des Festivals nötigen Übermittlung (z.B. an den Veranstaltungsort) werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben.

Anfragen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten können an dsb@zhref.ch gerichtet werden.

8. Schlussbestimmungen / Gerichtstand

  • Änderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  • Auf den Vertrag zwischen der Veranstalterin und den Festivalbesucher:innen ist

Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.